So können Sie helfen
Da alle Menschen, die im Stadt- und Landkreis Karlsruhe leben, potentielle Nutzer der Hospizangebote sein können, sollte es Anliegen aller sein, dass die Hospizstiftung auch künftigen Herausforderungen genügen kann. Dafür gibt es verschiedene Wege:
Spenden
Wenn Sie spenden, kommt der Betrag unmittelbar dem begünstigten Zweck zugute. Wenn Sie keine Weisungen erteilen, werden wir Ihre Zuwendung ab 500 Euro als Zustiftung verwenden. Sie dient damit der Nachhaltigkeit der Stiftung
Zustiftungen
Wenn Sie zustiften wollen, dann erhöhen Sie das Stiftungskapital und die damit jährlich erreichbaren Ausschüttungen. Sie tragen damit dazu bei, dass die Hospizarbeit auf ein verlässliches und sicheres Fundament gestellt wird.
Vermächtnisse/Erbschaften
Wenn Sie heute noch nicht zustiften können oder wollen, dann können Sie auch testamentarisch festlegen, dass nach Ihrem Tod ein Vermächtnis an die Hospizstiftung geht. Die Stiftung kann auch als Erbe eingesetzt werden.
Sie können bei allen Zuwendungen bestimmen, welche Einrichtung – z.B. Hospizdienst oder Arista – begünstigt werden soll.
Ihre Spende oder Zustiftung erbitten wir auf das
Stiftungskonto bei der Sparkasse Karlsruhe
IBAN DE77 6605 0101 0001 0967 26
Wir möchten uns gerne bei Ihnen persönlich bedanken. Dafür und für die Zuwendungsbestätigung benötigen wir Ihre Anschrift. Bitte tragen Sie diese in das Feld „Verwendungszweck“ des Überweisungsträgers ein. Spenden bis zum Betrag von 300 € können Sie auch ohne Spendenbestätigung durch Zahlungsbestätigung / Kontoauszug eines Kreditinstitutes nachweisen.
Die Hospizstiftung ist durch Bescheid des Finanzamts Ettlingen als gemeinnützig anerkannt. Ihre Spende ist damit im Rahmen der gesetzlichen Grenzen steuerlich abzugsfähig. Bei Zustiftungen können größere Beträge steuerlich auf mehrere Jahre verteilt werden.
Die Mitglieder des Vorstands und des Stiftungsrats beraten Sie gerne. Bitte sprechen Sie uns an!